AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IMMOTEC Immobilien
Inhaber: Joachim Walz, Hohenloher Str.59, 70435 Stuttgart

Gemäß § 34 C der Gewerbeordnung für Makler und Bauträger vermittelt IMMOTEC Immobilien wohnwirtschaftliche und gewerbliche Liegenschaften zum Kauf und zur Miete. Grundrisse, Bilder und Illustrationen sind urheberrechtlich geschützt und Basis eines Angebots.
Alle Flächenangaben und Objektangaben sind etwaige Werte. Für die Richtigkeit sind die Angaben des Verkäufers, bzw. die Angaben in den vorhandenen Urkunden maßgeblich. IMMOTEC Immobilien übernimmt keine Haftung für Fehler.
Im Zweifelsfall gelten bei Kauf und Miete die ortsüblichen Maklerprovisionen. (4,76% aus dem Kaufpreis und 2,38 Kalt-Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt. bei wohnwirtschaftlicher Anmietung).Bei Verkauf  wird die Provision im jeweiligen Exposé entsprechend inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.Eine etwaige Provision ist verdient und fällig mit Abschluss einen durch IMMOTEC Immobilien herbeigeführten notariellen Kaufvertrag. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kaufvertrag anstatt durch den Interessenten selbst ganz- oder teilweise durch dessen Ehegatten- oder nahe(n) Verwandte(n), Verschwägerte- oder solche juristischen Personen abgeschlossen wird die zu den Interessenten in gesellschaftlichen – vertraglichen – wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Ebenso an weiteren dritten Personen, die durch den Interessenten über das Immobilienmaklerobjekt Kenntnis erlangen, oder vorgeschoben wurden.
Ist einem Kaufinteressenten ein von IMMOTEC Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dieses nach Erlangung der Kenntnis darüber innerhalb zwei Wochen IMMOTEC Immobilien mitzuteilen. Hierzu gehört u.a. die Mitteilung darüber, von wem und wann er diese Kenntnis erlangt hat.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von IMMOTEC Immobilien sind ausdrücklich für den Kaufinteressenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von IMMOTEC Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kaufinteressent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kaufinteressent verpflichtet IMMOTEC Immobilien die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Zustimmung und Zusicherung des Kunden zur EMail-Kommunikation

Der Provider ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen
und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte EMail-Adresse zu versenden.
Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht

Stand 20.08.2013